Als Ingenieur- und Bauplanungsbüro bieten wir Ihnen umfassende Leistungen der Tragwerksplanung an, stehen als Berater für Architekten, Bauherren und Bauunternehmen zur Verfügung und erstellen Privat- und Versicherungsgutachten.
Wir erstellen Tragwerksplanungen (baustatische Berechnungen) inklusive der erforderlichen Positionspläne gemäß HOAI 2013 § 51, Leistungsphasen 1 bis 5 sowohl für Neubauten vom Einfamilienhaus bis hin zu Gebäudekomplexen mit über 100 Wohneinheiten, für Büro- und Geschäftsgebäude, Industriehallen sowie für öffentliche und landwirtschaftliche Gebäude wie auch für Um- und Ausbauten aller Art.
KontaktZudem erstellen wir als Bestandteil der Ausführungsplanung gemäß Leistungsphase 5 Schal- und Bewehrungspläne für sämtliche im Hochbau anfallenden Ortbetonteile nach Vorgabe der Ausführungsplanung und den statischen Erfordernissen.
Wir erstellen Nachweis nach DIN 4109 – 2018 für den Schallschutz von Objekten zur Erreichung eines regelgerechten Luft- und Trittschallschutzes und zur Begrenzung der von außen einwirkenden Geräusche gemäß HOAI 2013 Anlage 1, Abschnitt 1.2.1 (3). Wir beraten somit Architekten, Bauträger und Bauherren im Rahmen der Bauplanung zur Einhaltung des baurechtlich relevanten Mindestschallschutz sowie des privatrechtlich empfohlenen erhöhten Schallschutzes.
Anfrage sendenWir erstellen als Bausachverständige Privatgutachten für Schäden an Gebäuden und Beweissicherungen sowie Versicherungsgutachten für Wasserschäden, Anprallschäden und Sturm- und Hagelschäden. Wir sind für Sie da im Bereich Osnabrück, Bielefeld, Münster und Emsland.
kontaktieren sie uns
Im Rahmen von Baumaßnahmen kann es zu Ausführungen
kommen, bei denen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Uneinigkeit darüber
besteht, ob die betreffende Leistung mangelhaft ist oder nicht. Wir prüfen die
ausgeführten Leistungen und führen eine Beurteilung auf Grundlage der
maßgebenden Verordnungen durch.
Für die Überwachung von laufenden
Baustellen führen wir Ortstermine und Bewehrungs- und Rohbaumaßnahmen durch.
Hier prüfen wir die ordnungsgemäße Ausführung der Konstruktionen gemäß der
Planung und den gültigen Vorschriften, halten relevante Detailpunkte in Bildern
fest und erstellen Protokolle.
Als qualifizierte Tragwerksplaner prüfen
wir vor Ort die Übereinstimmung des Standsicherheitsnachweises mit der
Bauausführung gemäß § 68 Abs. 2 Satz 2 BauO NRW und unterzeichnen die
erforderlichen Formulare der Genehmigungsbehörden.
(Beratung zu konstruktiver, wirtschaftlicher und schadensminimierter Ausführung sowie zur Erhaltung der Standsicherheit)
Bauen im Bestand wird heutzutage zu einem immer wichtigeren Thema. Als Tragwerksplaner und Bausachverständige zeigen wir Architekten, Bauträgern und Bauherrn Wege auf, wie die vorhandene Bausubstanz erhalten, modernisiert und kostengünstig erweitert werden kann.
Wir helfen weiterWir erstellen statische Berechnungen für Umbauten sowie Stellungnahmen zu geplanten Teilabbruchmaßnahmen.